FAQ

Häufige Fragen zu FPP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz

Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zu FFP-2 Masken oder deren Benutzung. Einige Antworten haben wir hier schon für Sie bereit gestellt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne im Bereich Kontakt zur Verfügung.

FFP2 Atemschutz Masken bieten im Vergleich zu den selbst genähten Community Masken und den gängigen medizinischen Masken (FFP1) einen deutlich höheren Filtergrad. Während Communitymasken zwischen 49% und 86% sowie die klassischen OP Masken nur bis zu 89% filtern, erhalten Sie bei medizinischen FFP2 Masken eine bakterielle Filterung ab mindestens 95%.

Um einen möglichst guten Schutz vor dem Coronavirus COVID-19 / Corona zu erhalten, ist es sinnvoll, nicht nur andere Menschen (Community & FFP1), sondern auch sich selbst zu schützen. Im Gegensatz zu den Community- und OP-Masken, bieten medizinische FFP2 Masken auch einen Selbstschutz für den Träger insbesondere vor Corona.

Die Bezeichnung „FFP“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Filtering Face Piece“. Ursprünglich kennt man FFP2-Masken vor allem aus dem Handwerk. Arbeiter schützen sich damit davor, Staub oder andere giftige Stoffe einzuatmen. Die Zahl in der Bezeichnung weist darauf hin, wie viele Aerosole die Masken filtern können muss. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) müssen FFP2-Masken mindestens 94 Prozent und FFP3-Masken mindestens 99 Prozent der Testaerosole filtern.

Die Arbeitsschutznorm EN 149 sieht zwei Arten von FFP Atemschutzmasken vor:

  • FFP-Masken mit der Kennzeichnung „NR“ (non reusable) sind zum einmaligen Gebrauch für eine 8-Stunden-Schicht bestimmt.
  • FFP-Masken mit der Kennzeichnung „R“ (reusable) sind wiederverwendbar. Sie haben eine Dichtlippe, die gereinigt und desinfiziert werden kann.

Achtung:
Beim Umgang mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen – dazu gehört das Coronavirus SARS-CoV-2 – dürfen FFP Atemschutzmasken laut der DGUV-Regel 112-190 nur einmal oder höchstens für die Dauer einer Arbeitsschicht verwendet werden.

FFP1, FFP2 und FFP3 Masken schützen den Träger vor feinsten luftgetragenen Schadstoffen wie Staub, Aerosolen oder – im Fall von FFP3 Masken – auch Viren. Um die dafür benötigte hohe Filterleistung zu erreichen, bestehen die Masken aus hochwertigem Filtermaterial und liegen dicht am Gesicht an. Zertifizierte FFP-Masken gelten als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und erfüllen die Anforderungen der Arbeitsschutznorm EN 149. Masken ohne Ausatemventil können zusätzlich verhindern, dass der Träger ausgeatmete Tröpfchen und Speichel verbreitet. Manche FFP-Masken ohne Ventil sind daher zusätzlich als Medizinprodukt nach EN 14683 geprüft und zugelassen.

Mund-Nasen-Schutzmasken verhindern in erster Linie, dass der Träger ausgeatmete Tröpfchen und Speichel verbreitet. Den Träger selbst schützen die Masken vor Flüssigkeitsspritzern wie z.B. Blut, nicht jedoch vor feinen Aerosolen. Die auch als OP-Masken bezeichneten Medizinprodukte werden nach EN 14683 geprüft und zugelassen.

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt FFP2 oder FFP3 Atemschutzmasken zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) schreibt gegen luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 das Tragen von FFP3 Atemschutz vor. Diese Regel bezieht sich auf normale Arbeitsplatzsituationen.

FFP1, FFP2 und FFP3 Atemschutzmasken müssen die Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN) 149:2001+A1:2009 (entspricht DIN EN 149:2009-08) erfüllen. Werden alle Prüfkriterien wie z.B. die Filterleistung und der Dichtsitz der Atemschutzmaske eingehalten, dann kann sie entsprechend der EU-Verordnung (EU)2016/425 zertifiziert werden.

Die folgenden Punkte sollten bei zertifizierten FFP1, FFP2 und FFP3 Atemschutzmasken erfüllt sein:

  • Auf dem Produkt befinden sich folgende Angaben: das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelkennzeichnung
  • In der Produktverpackung befindet sich eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. ein Link zu einer entsprechenden Online-Version.
    Der Hersteller kann auf Anfrage eine EU Baumusterprüfbescheinigung vorweisen.

Mangelhafte oder gefälschte Masken sind rein optisch nicht leicht zu erkennen. In letzter Zeit kamen FFP2-Masken mit gefälschten Kennzeichnungen in Umlauf.

Sie können nach EU-Normen zertifizierte Masken an dem CE-Zeichen und der vierstelligen Prüfnummer erkennen. Bei ihnen ist die Filterleistung von 94 Prozent nachgewiesen worden. Das CE-Zeichen weist nach, wer die Maske getestet hat. Eine Aufstellung der CE Prüfstellen finden Sie hier.

Unsere Masken bieten einen hervorragenden Tragekomfort. Die Masken sollten gleichmäßig eng anliegen ohne stark zu drücken. Beim Tragen sollten Sie einen höheren Atemwiderstand spüren, das Ausatmen wiederum einen spürbaren Überdruck in der Maske erzeugen.